AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule Feldkirchen |
1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule Feldkirchen geschlossenen Verträge und Vereinbarungen. Bei Zustandekommen eines Vertrages bzw. einer Vereinbarung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Der Vertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden. 2. AnmeldebedingungenDie Tennisschule Feldkirchen nimmt Abmeldungen und Stornierungen nur schriftlich (auch per E-Mail, Fax oder persönlich) entgegen. Jede Anmeldung ist verbindlich. 3. Angebot Unser Leistungsangebot umfasst Gruppen- und Einzeltraining sowie Konditionstraining, Camps, Turnierbetreuung und Kurse. Falls es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, ist es der Tennisschule gestattet, auch während der Saison einen Trainerwechsel vorzunehmen bzw. Vertretungsunterricht zu erteilen.
Der Trainingsbeitrag enthält keine Umsatzsteuer.
Wintertraining/Sommertraining - Pauschale Abrechnung der Trainingskosten: Die Abrechnung der Wintersaison (Okt. - April) erfolgt mit einem pauschalen Trainingsbeitrag der auf einmal (vor Trainigsbeginn) oder in mehreren Teilbeträgen bezahlt werden kann. Bei vorzeitigem Abbruch des Trainings sind die noch ausständigen Kosten vom Abbruch bis zum Trainingsende fällig. Krankheits- und Verletzungsbedingte Ausfälle der Teilnehmer werden im Einzelunterricht rückerstattet oder nachgeholt. Krankheits- oder verletzungsbedingte Ausfälle der Teilnehmer im Gruppentraining können aus organisatorischen Gründen nicht rückerstattet werden. 10% Ermäßigung für Trainingsbeiträge (geringerer Betrag) der Geschwisterkinder.
Sommertraining - Regieabrechnung der Trainingskosten: Die Abrechnung der Sommersaison (April-September) erfolgt lt. tatsächlich in Anspruch genommenen Trainingseinheiten. Der Trainingsbeitrag ist abhängig von der Teilnehmerzahl und Dauer der Trainingseinheit. 10 % Ermäßigung bei Geschwisterkindern (geringerer Betrag). Kinderkurse, Kinder- und Jugendtennistage, Feriencamp: Bei allen o.a. Kursen ist der Kursbeitrag im Vorhinein zu bezahlen. Rückerstattungen sind in keinem Fall möglich. 5. Aufsicht bei Kindern Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die Tennisschule Feldkirchen kann vor und nach dem Training keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern müssen deshalb Sorge tragen, ihr Kind pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die Tennisschule Feldkirchen übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt! 6. Ausschluss vom Training Die Tennisschule Feldkirchen behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folgen leisten oder das Training stören. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbetrieb bleiben muß, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seiner anteiligen Trainingskosten. 7. Haftung Die Haftung der Tennisschule Feldkirchen für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr! Die Tennisschule Feldkirchen haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die die Teilnehmer während oder außerhalb des Trainings auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet. 8. Datenschutz Die Tennisschule Feldkirchen behält sich das Recht vor, die im Laufe des Trainings bzw. bei Veranstaltungen gemachten Foto- und Filmaufnahmen von Kinder und Jugendlichen die in der Tennisschule trainieren, unentgeltlich zu verwenden.
AGB Stand: 1.10.2019
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